- juristisch
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ju|ris|tisch [ju'rɪstɪʃ] <Adj.>:das Recht, die Wissenschaft vom Recht betreffend:eine juristische Abhandlung lesen; dafür müssen juristische Argumente gefunden werden statt emotionaler; juristisch (den Gesetzen der Rechtswissenschaft entsprechend) denken.Syn.: ↑ rechtlich.Zus.: formaljuristisch.* * *
ju|rịs|tisch 〈Adj.〉1. zur Rechtswissenschaft gehörig, auf ihr beruhend, mit ihrer Hilfe2. rechtlich, rechtswissenschaftlich3. vom gesetzlichen Standpunkt aus● \juristische Fakultät; \juristische Person mehrere Personen od. Institutionen, die vom Staat als ein einziger Gegenstand des Rechts anerkannt werden; Ggs natürliche Person; \juristisch einwandfrei; vom \juristischen Standpunkt aus* * *
ju|rịs|tisch <Adj.>:a) die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung betreffend:eine -e Abhandlung, Ausbildung;die -e Fakultät einer Universität;b) den Vorschriften der Rechtswissenschaft, Rechtsprechung genau entsprechend, ihre Mittel anwendend:-e Argumente, Finessen;j. argumentieren, denken.* * *
ju|rịs|tisch <Adj.>: a) die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung betreffend: eine -e Abhandlung, Ausbildung; die -e Fakultät einer Universität; b) den Vorschriften der Rechtswissenschaft, Rechtsprechung genau entsprechend, ihre Mittel anwendend: -e Argumente, Finessen; j. argumentieren, denken.
Universal-Lexikon. 2012.